Beantragung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen
m Rahmen von Bauvorhaben oder der Aufteilung von Immobilien in Wohnungseigentum ist häufig eine sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich. Diese wird von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ausgestellt und bestätigt, dass einzelne Einheiten eines Gebäudes – wie Wohnungen oder Gewerbeeinheiten – baulich voneinander getrennt und eigenständig nutzbar sind.
Eine Einheit gilt als „abgeschlossen“, wenn sie durch Wände und Decken vollständig von anderen Bereichen getrennt ist und über einen eigenen, abschließbaren Zugang verfügt. Diese Voraussetzung ist notwendig, um Sondereigentum zu bilden und eine Eintragung im Grundbuch (z. B. im Rahmen einer Teilungserklärung) zu ermöglichen.
Unser Service für Sie
Als erfahrenes Unternehmen übernehmen wir für Sie die vollständige Beantragung der Abgeschlossenheitsbescheinigung. Dabei kümmern wir uns um alle erforderlichen Schritte:
- Prüfung Ihrer Unterlagen auf Vollständigkeit und Genehmigungsfähigkeit
- Erstellung bzw. Aufbereitung der notwendigen Aufteilungspläne
- Abstimmung mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde
- Einreichung des Antrags in Ihrem Namen
- Begleitung des Verfahrens bis zur erfolgreichen Ausstellung der Bescheinigung
Durch unsere Erfahrung sorgen wir für einen reibungslosen Ablauf und vermeiden unnötige Verzögerungen im Genehmigungsprozess.
Gerne beraten wir Sie individuell zu Ihrem Projekt und unterstützen Sie zuverlässig bei der Umsetzung.
